Egal ob es nur wenige Kilometer sind oder ob es quer durch die Republik geht - ein Umzug muss gut organisiert sein, sonst droht das pure Chaos. Umzugswillige sollten sich eine unserer Umzugschecklisten ausdrucken, denn das systematische Vorgehen entlastet. Einer der ersten Punkte betrifft das Ummelden. Doch was genau zählt dazu? Wir erklären, was alles beim Umzug umgemeldet werden muss!
Jeder Umzug bringt viel Organisationskram mit sich. Damit es am Umzugstag weitgehend ohne Stress zugeht, lohnt es sich schon Wochen vor dem eigentlichen Umzug mit der Vorbereitung anzufangen. Ummelden und die Adressänderung bekannt zu geben, gehören unbedingt dazu.
Ummelden: Vor dem Umzug
Zur Information über die kommende Adressänderung reicht ein Serienbrief, der dann an alle versendet wird. Ein Beispiel:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie über meinen anstehenden Umzug. Sie erreichen mich ab dem (Datum einsetzen) postalisch unter folgender Adresse (Anschrift einsetzen).
Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift einsetzen)"
Aber an wen muss der Brief gehen? Die Adressänderung wird vorrangig allen Unternehmen mitgeteilt, mit denen auch weiterhin Verträge unterhalten werden sollen. Dazu zählen beispielsweise:
Wer die Region ändert, sollte anstelle einer Adressänderung gewissen Firmen ein Kündigung aufgrund von Umzug zukommen lassen. Dazu zählen:
Weil auch bei guter Planung mal etwas daneben gehen kann, lohnt es sich einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen. Dann werden Briefe einige Monate lang an die neue Anschrift nachgesendet.
Ummelden: Nach dem Umzug
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